Im Besonderen entfallen unter anderem die Zutrittsbeschränkungen und die Maskenpflicht (mit Ausnahmen). Es bleiben die Corona-Basisschutzmaßnahmen
erhalten:
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In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt demnach weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht und für den Zugang benötigen Besucher und Beschäftigte
einen tagesaktuellen Schnelltest.
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Auch für den öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
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In Schule und Kita wird weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden.
Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime.
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Ansonsten bleiben allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis weiterhin empfohlen, insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen
medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
Über das Hausrecht kann weiterhin eine Maske in den jeweiligen Innenräumen erforderlich sein.
Weiterhin wird dringend die Impfung empfohlen!
Ich hoffe, dass wir nun tatsächlich wieder unbeschwerter in ein „normales“ Leben kommen und freue mich auf ein aufblühendes gesellschaftliches Miteinander. Vielen
Dank an alle Vereine und Organisationen, die sich hierfür einsetzen!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Blatt
1. Bürgermeister